Neben Marken- und Designrechten sind insbesondere technische Schutzrechte, d.h. Patente und Gebrauchsmuster, essenziell, um neu entwickelte Produkte oder Prozesse zu schützen. Voraussetzung für die Erteilung eines Patents ist dabei neben der Neuheit auch eine erfinderische Höhe, also ein innovativer Ansatz, der über die bloÃe Kombination bereits bekannter Eigenschaften hinausgeht. Gleiches gilt für den Schutz als Gebrauchsmuster, auch wenn dieses vom Patentamt nicht inhaltlich geprüft wird, um so einen möglichst schnellen Schutz zu ermöglichen.
Im Gegenzug zur Veröffentlichung seiner Idee erhält der Anmelder dann das Recht auf die alleinige Herstellung, Vermarktung und Benutzung seiner Erfindung für maximal 10 Jahre (Gebrauchsmuster) oder sogar 20 Jahre (Patent). Dies ermöglicht dem Patentinhaber, seine Alleinstellungsmerkmale zu festigen und sich vor ungewollter Nachahmung zu schützen.
Obwohl dieser Schutz grundsätzlich territorial auf das Land der Anmeldung begrenzt ist, ermöglicht heutzutage eine Reihe internationaler Abkommen die Ausweitung auf viele weitere Länder weltweit ohne gröÃeren Aufwand.